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Pensionskassenabzüge in Prozent

Pensionskassenabzüge nach Alter in Prozent :

Altersjahr

Prozentsatz des koordinierten Lohnes

 

Männer Frauen
25-34 25-34

7%

35-44 35-44

10%

45-54 45-54

15%

55-65 55-64

18%

Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/00039/00335/

Zu beachten gibt es, das das nur die halbe Wahrheit ist. Der Arbeitgeber zählt jeweils eine weitere Hälfte, diese werden aber im Lohnausweis nicht aufgeführt.

Total sind die Abzüge:

25-34: 14%

35-44: 20%

45-54: 30%

55-65: 36%.

Persönlich finde ich das ein Anachronismus.  Alte Arbeitnehmer werden dadurch immer teuer, das ist sicher nicht zum Vorteil der älteren Arbeitsuchenden. Die Lebensentwürfe sind heute sehr unterschiedlich und ich fände eine Flattax von 25%, bzw je 12.5 %/12.5 %  wäre sicher gerechter.

Pensionskassenbeiträge sind gesetzlich nur auf den koordinierten Lohn vorgeschrieben. Der Koorrdionsabzug ist seit dem 1.1.2016 CHF 24‘675 CHF. Dass heisst, erst ab diesem Lohn muss/darf Pensionskassenbeiträge bezahlt werden. Und zwar pro Arbeitgeber. Hat jemand zwei 50% Jobs gibt es also viel weniger Pensionskassenbeiträge als bei eine 100% Job. Auch wenn die Lohnhöhe gleich ist. Sehr ungerecht.

Sollte diese Information nicht mehr stimmen, bitte senden Sie uns einen Kommentar. Gerne auch Anonym.

Autor: am
Themen: Allgemein
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  1. Das mit der halben Wahrheit stimmt nicht. Die Prozente in der ersten Tabelle sind die Beitragssätze für AN/AG zusammen. Dabei muss der AG mindestens die Hälfte übernehmen, also min. 9% und der AN 9%. Der AG kann aber in seinem Reglement höhere Abzüge zu seinen Lasten übernehmen.

    Kommentar by Max Haueter — 24. September 2019 @ 11:21

  2. Zitat:
    „Hat jemand zwei 50% Jobs gibt es also viel weniger Pensionskassenbeiträge als bei eine 100% Job. Auch wenn die Lohnhöhe gleich ist. Sehr ungerecht.“

    Evtl. Lösung dieses Problems gemäss Fall 2 in der Quelle:

    https://www.credit-suisse.com/ch/de/articles/private-banking/tipps-zur-2-saule-bei-mehreren-stellen-201905.html

    Folgende Pensionskasse ermöglich eine Konzentration mehrerer Arbeitgeber:

    http://www.nest-info.ch

    Kommentar by W — 27. September 2019 @ 14:07

  3. Die Abzüge sollen ja bald mal angepasst werden anstelle von vier Stufen gibt es dann nur noch zwei Stufen mit Abzügen. Warum man nicht wie bei den AHV Abzügen nur einen Satz macht ist mir schleierhaft. Ab 25 kommt die erst Stufe und ab 45 die zweite Stufe. Genau so wie in vielen Stelleninsraten Wir suchen Mitarbeiter zwischen 25 – 45 Jahren. Die ab 45 müssen wieder höheren Beitrag leisten und haben wieder kürzere Spiesse auf dem Arbeitsmarkt. Ein Totalversagen der Schweizer Politiker. Da werden die älteren wieder diskriminiert. Niemand macht etwas dagegegen.

    Kommentar by Dieter — 10. Juni 2021 @ 07:03

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